Frachtführer muss Kenntnis vom Warenwert haben

Hat ein Frachtführer von seinem Verlader keine genauen Informationen über den Wert der Ladung bekommen, muss er keine besonderen Maßnahmen zum Diebstahlschutz treffen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 121/04). Er wies damit die Klage einer Transportversicherung zurück, die Schadensersatz in Höhe von 62 000 Euro wegen Verlust von Transportgut gegenüber dem Lkw-Fahrer geltend machen wollte. Der Frachtführer transportierte im angegebenen Fall mit einem Planen-Auflieger 800 Computerteile von Deutschland nach Frankreich. In der Nacht schnitten Unbekannte während der Fahrer schlief die Plane auf und entwendeten die Ware. Der hohe Warenwert war dem Lkw-Fahrer unbekannt, weshalb das Gericht die Forderung nach Schadenersatz ablehnte.
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