Tunneldurchfahrten in der Schweiz neu geregelt

Die Schweiz hat kurzfristig ihr Bewilligungsverfahren für Tunneldurchfahrten geändert. Davon sind neben den Transitverkehren auch Gefahrguttransporte betroffen. Die Verfahren bearbeitet seit dem 1. Januar diesen Jahres die zentrale Stelle des Bundesamts für Straßen, ASTRA. Für die Bearbeitung der Gesuche müssen die Antragsteller für Ausnahmetransporte laut den Schweizer Behörden eine Dauer von drei bis fünf Arbeitstagen, für Sonntags- und Nachfahrten sowie Gefahrguttransporte von durchschnittlich drei Tagen einplanen.
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